Eggen & Kanten von Mike Egger

Ein brutaler Kriminalfall in der Gemeinde Au/SG kurz nach Ostern hat viele Menschen erschüttert. In einem Mehrfamilienhaus wurden vier Personen bei einem Überfall teils schwer verletzt. Besonders schockierend ist, dass selbst eine unbeteiligte Nachbarin, die helfen wollte, Opfer der Gewalt wurde. Mittlerweile hat die Polizei einen Serben verhaftet der mit dem Gewaltdelikt in Verbindung gebracht wird. Was hier passiert ist, geht uns alle an. Denn solche Taten sind keine Einzelfälle mehr. Sie geschehen mitten im Alltag, in Wohnquartieren, dort wo Menschen sich eigentlich sicher fühlen sollten. Genau deshalb hinterlassen sie ein Gefühl der Unsicherheit, das weit über den konkreten Fall hinausgeht.
Und sie werfen eine zentrale Frage auf: Reagiert der Staat entschlossen genug auf solche Gewalt? Ich bin der Überzeugung: Nein.
Zu grosse Spielräume im Strafrecht
Das geltende Strafrecht lässt bei schweren Gewalttaten einen sehr grossen Spielraum. Bei schwerer Körperverletzung reicht der Strafrahmen heute von einem bis zu zehn Jahren. In der Praxis führt das dazu, dass selbst bei krassen Taten Strafen ausgesprochen werden können, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu mild empfunden werden.
Für die Opfer ist das nicht nachvollziehbar. Wer brutal angegriffen wird, wer um seine Gesundheit oder gar sein Leben fürchten muss, erwartet zu Recht eine klare Antwort des Staates. Nicht Relativierungen, nicht Spielräume, sondern Konsequenz.
Genau deshalb werde ich im Nationalrat eine Motion einreichen, die hier ansetzt. Künftig soll bei schwerer Gewalt eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Damit wird sichergestellt, dass besonders schwere Körperverletzungen auch tatsächlich hart bestraft werden. Das ist keine Symbolpolitik, sondern ein notwendiges Signal vor allem an die Täter, aber auch an die Bevölkerung.
Der Fall in Au zeigt noch ein weiteres gravierendes Problem: Es gab mehrere Opfer gleichzeitig. Drei Frauen und ein Mann wurden verletzt, teilweise sogar schwer. Trotzdem kennt das Gesetz keinen eigenen Straftatbestand bei Mehrfachopfern einer einzelnen Tat.
Dabei ist doch klar, dass wer mehrere Menschen gleichzeitig angreift, besonders hemmungslos handelt. Es macht einen Unterschied, ob eine einzelne Person angegriffen wird oder ob es gleich mehrere Opfer gibt. Genau dieser Unterschied muss sich auch im Strafrecht widerspiegeln. Deshalb fordere ich einen neuen Tatbestand, der solche Fälle erfasst und härter sanktioniert. Es braucht klare Regeln für solch schlimme Grenzüberschreitungen.
Schutz der Bevölkerung hat Vorrang
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Frage der Landesverweisung. Die Stimmbevölkerung hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dass ausländische Täter bei schweren Delikten des Landes verwiesen werden sollen. Doch die Realität sieht oft anders aus. Härtefallklauseln und Ermessensspielräume führen dazu, dass selbst bei schweren Gewalttaten nicht konsequent ausgeschafft wird. Das verstehen viele Menschen nicht mehr und es ist tatsächlich schwer erklärbar.
Wer in unserem Land schwerste Gewalt ausübt, stellt sich bewusst gegen unsere Ordnung. Er missachtet grundlegende Regeln des Zusammenlebens. In solchen Fällen muss gelten: Der Schutz der Bevölkerung geht vor.
Deshalb fordere ich bei besonders schweren Gewaltverbrechen einen zwingenden lebenslangen Landesverweis, ohne Ausnahmen. Wer schwerste Gewalt ausübt, verwirkt das Recht, weiterhin in der Schweiz bleiben zu dürfen.
Es geht bei all diesen Forderungen nicht um Härte um der Härte willen. Es geht um Sicherheit und um Vertrauen sowie um die unmissverständliche Botschaft, dass Gewalt in unserem Land nicht toleriert wird.
Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen. Dazu gehört auch ein Strafrecht, das nicht zögert, sondern konsequent ist, klare Grenzen setzt und diese auch durchsetzt.
Der schlimme Überfall in Au/SG ist ein Weckruf. Wir dürfen nicht warten, bis die nächste Tat passiert, denn die Bevölkerung hat ein Recht darauf, sich sicher zu fühlen.
Wer schwere Gewalt verübt, muss wissen: Die Konsequenzen sind hart, klar und unausweichlich. Nur so stärken wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Und nur so sorgen wir dafür, dass wir uns in der Schweiz auch in Zukunft sicher fühlen können.
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Nationalrat Mike Egger (Jahrgang 1992) wurde 2012 in den St. Galler Kantonsrat gewählt und rückte 2019 für Toni Brunner in den Nationalrat nach. Neben seinem politischen Engagement ist der ausgebildete Fleischfachmann heute stellvertretender CEO der MALU Holding AG. An der Fachhochschule Graubünden hat er sich zum Executive Master of Business Administration weitergebildet. Er ist Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Umwelt-, Raumplanung- und Energie (UREK-N).



